PickSpot App

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Mit PicSpot findest du Hotspots & Treffpunkte der Jugend. Das Ziel ist es, mit wenig Geld, so viel Spaß wie möglich mit Freunden zu haben und soziale Kontakte aufzubauen.

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  • Kategorie: Lebensraum Stadt
  • Schule: Martin-Niemöller-Schule
  • Klasse: 9.3
  • Teamsprecher/-in: Constantin Wilharm
  • Lehrer/-in: Herr Abels

PickSpot

PickSpot ist eine App, um Hotspots und Treffpunkte der Jugend zu finden. Egal ob Essen, Freizeitaktivitäten oder Partys, in der App findet man sozialen Kontakt zu allen! Die App funktioniert wie eine Karte, in der alle Spots der Stadt angezeigt werden. Das Ziel ist es, mit wenig Geld, so viel Spaß wie möglich mit Freunden zu haben.

Auf einer Karte lassen sich Spots filtern.

Es lassen sich Informationen einsehen wie z.B. eine Beschreibung, eine Preiskategorie, die Entfernung zum Nutzer, eine Nutzerbewertung, uvm. Spots lassen sich nach diesen Kriterien Sortieren und Filtern. 

PickSpot fungiert als Vermittler von Menschen, Orten und Ereignissen.

Über uns:

PickSpot, die Idee dreier Jungs aus Wiesbaden.

Wir sind drei lernfähige, interessierte Jungs, die gerne offen sind, neues zu entdecken. Unser Ziel ist es, nicht nur etwas für uns zu schaffen, sondern für alle in unserer Generation und für die, die noch folgen werden.

Wir legen viel Wert auf Professionalität, sind immer zuverlässig und wollen immer das beste aus uns rausholen, das zeichnet uns aus!

Kontakt:

Instagram: Pickspot.app 

Mail: pickspot.mcc@gmail.com 

Schreib uns gerne Eure Meinungen, Feedback oder Anregungen.

Team

Christoph Berger
Moritz Geilfuss
Constantin Wilharm

Adresse

Die Wiesbaden Stiftung
Michelsberg 6
65183 Wiesbaden

Ansprechpartnerin

Andrea Kraft
0611 – 34 14 86 20
info@die-wiesbaden-stiftung.de

Bankverbindung

Kontoinhaber: Wiesbaden Stiftung
Wiesbadener Volksbank eG
IBAN: DE74 5109 0000 0001 0005 00

Die Wiesbaden Stiftung ist eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Regierungspräsidium Darmstadt
AZ: II 21.1-25d 04/11-(14) – 109
Anerkennung vom 05. August 2003