AG Schulkultur

2024

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Die AG Schulkultur an der Elly wurde zum Schuljahr 2023/2024 gegründet, um die Kultur und das Miteinander an der Schule nachhaltig und dauerhaft zu verbessern. Langfristig ist das Ziel ein positiver und identitätsstiftender Kulturwandel. Dabei stehen Werte wie Toleranz, Respekt, ein Miteinander an der EHS und ein positives Verständnis von Pluralität im Mittelpunkt. Dafür arbeiten Schüler*innen und Lehrkräfte gemeinsam und auf Augenhöhe an unterschiedlichen Projekten.

  • Kategorie: Zusammenhalt
  • Schule: Elly-Heuss-Schule Wiesbaden
  • Klasse: 9. Klasse bis zur Qualifikationsphase
  • Teamsprecher/-in: Anna Victoria Sawada
  • Lehrer/-in: Herr Bohländer

In der AG geht es darum, Werte, wie Zusammenhalt, Toleranz und den Pluralismus an der Elly, zu stärken. Die Schüler*innen erkennen dabei Verbesserungspotenziale, entwickeln daraus Projekte und Maßnahmen, die sie anschließend umsetzen. Sie zeigen dabei ein außergewöhnliches Maß an Selbständigkeit und Eigeninitiative sowie ein tiefes Verständnis für Arbeitsfelder an der EHS in diesem Bereich. 

Die Liste der Erfolge ist beachtlich: 

-Wiedereinführung eine Projektwoche mit anschließendem Schulfest

-Entwicklung, Planung und Durchführung von schüler*innen-geführten Willkommensgesprächen für die künftigen Fünftklässler im Frühjahr

-klassengemischte Gruppen am Sporttag für ein besseres Kennenlernen untereinander

-Einrichtung und Pflege eines Insta-Accounts für die Schule

Team

Anna Victoria Sawada, Marie Katharina Gerth, Elcy Laureen Afari, Berit Bräckow, Eleftherios Makris, Diana Azar, Jenny Quynh-Nhu Nguyen, Melina Eleni Pappas

Adresse

Die Wiesbaden Stiftung
Michelsberg 6
65183 Wiesbaden

Ansprechpartnerin

Andrea Kraft
0611 – 34 14 86 20
info@die-wiesbaden-stiftung.de

Bankverbindung

Kontoinhaber: Wiesbaden Stiftung
Wiesbadener Volksbank eG
IBAN: DE74 5109 0000 0001 0005 00

Die Wiesbaden Stiftung ist eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Regierungspräsidium Darmstadt
AZ: II 21.1-25d 04/11-(14) – 109
Anerkennung vom 05. August 2003